Lenkhilfen Lenkrad
Drehknopf , Dreizack oder Lenkgabel abnehmbar
Standard Lenkhilfen die erforderlich werden bei einseitiger Armbehinderung oder beidseitiger Beinbehinderung sobald z.B. ein Handbediengerät für Gas-Bremse zum Einsatz kommt
Eine Lenkhilfe muss zwingend als Auflage im Führerschein eingetragen sein, wird nach dem Anbau vom TÜV abgenommen und als technische Änderung eingetragen. Durch die Lenkhilfe kann der Nutzer das Lenkrad und damit das Fahrzeug mit einer Hand steuern.
Wird die Lenkhilfe nicht benötigt , weil z.B. ein anderer Fahrer das Fahrzeug bewegen soll, so kann die Lenkhilfe mittels Steckachse werkzeuglos einfach abgezogen werden. Am Lenkrad verbleibt dann nur die Aufnahmeschelle. Bei einigen Fahrzeugen können wir von ASP auch eine Steckachsenaufnahme ohne Lenkradschelle , sondern mit Halter hinter der Airbagprallplatte herstellen und einbauen.
Wert
sicheres einhändiges Führen des Lenkrades , erfüllt die entsprechende Führerscheinauflage , meist in Verbindung mit weiteren Fahrhilfen wie z.B. Handbediengerät für Gas und Bremse oder Zentralcommander oder Multifunktionsdrehknopf für die Bedienung der Licht und Sichtfunktionen am Auto